LAG Mitgliederversammlung 2020

Die Mitgliederversammlung der LAG findet am 8.11.2020 als Videokonferenz statt. Basis ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020. Dieses enthält unter anderem auch vorübergehende Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts, welche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden sind.

Hier finden Sie die Einladung zur Mitgliederversammlung als PDF Dokument. Diese Einladung wurde an alle Mitglieder per Post versandt. Sie enthält die Tagesordnung.

Vorgeschlagene Satzungsänderungen

Uns hat bereits in der Planungsphase unserer ersten online-Mitgliederversammlung positives Feedback von Mitgliedern erreicht, die sich freuen, ohne lange Fahrtzeiten an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu können. Aus diesem Grund hat unsere Schriftführerin, Claudia Krobb, Vorschläge für Satzungsänderungen vorbereitet, die diese Art der Mitgliederversammlung auch in Zukunft ermöglichen sollen und außerdem das Einladungsverfahren erleichtern.

Neue Texte sind jeweils kursiv dargestellt.

Änderung von §6.1

Im ersten Halbjahr eines jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der geplante Termin wird mindestens 8 Wochen vorher auf der Webseite der LAG angekündigt.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen; er muss dies tun, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird.

Begründung: Diese Änderung, die lediglich aus dem Einschub eines Satzes besteht, soll in Verbindung mit der Änderung von §6.4 ein Dilemma bei den bisher in der Satzung enthaltenen Fristen auflösen. Denn einerseits müssen laut Vereinsrecht Satzungsänderungen in der Einladung aufgeführt sein, andererseits betrug die bisherige Einladungsfrist 4 Wochen, die Frist für Anträge aber nur 14 Tage. Durch die vorab-Ankündigung des Termins haben alle Mitglieder die Möglichkeit, rechtzeitig Anträge zu stellen.

Änderung von §6.2

Der Termin der Mitgliederversammlung wird vier Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben.
Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung erfolgt in Textform. Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse bei der Geschäftsstelle hinterlegt haben, bekommen die Einladung per E-Mail zugesandt. Für den Nachweis der frist- und ordnungsgemäßen Einladung reicht die Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse aus.
Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen.

Begründung: Der Versand hunderter Einladungen auf dem Postweg ist aufwendig und teuer. Durch den Versand per E-Mail können wir hier erheblich Geld und Arbeitszeit einsparen. Mitglieder, die keine E-Mail Adresse hinterlegt haben, werden aber weiterhin per Post informiert. Die Einladungsfrist von 4 Wochen bleibt bestehen.

Änderung von §6.4

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vorherspätestens 5 Wochen vor dem geplanten Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Später gestellte Anträge auf Satzungsänderung werden nicht, andere Anträge nur behandelt, wenn es die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschließt.

Begründung: Hier wird die Frist für die Anträge erhöht, so dass alle eingehenden Anträge auch in die Einladung aufgenommen werden können.

Übersicht über die aktuell gültigen Aufwandsentschädigungen und Gebühren

LAG Infoblatt Aufwandsentschaedigungen 2020

Der Vorstand empfiehlt, die aktuell gültigen Sätze unverändert beizubehalten.

Technik

Wir möchten die Teilnahme an der Mitgliederversammlung für unsere Mitglieder so einfach wie möglich machen. Für die Teilnahme wird lediglich ein aktueller Browser, z. B. Firefox oder Chrome, und ein Internet-Zugang benötigt. Die Teilnahme ist mit Tablet, Laptop oder PC möglich. Wichtig ist, dass das Gerät mindestens über Mikrofon und Lautsprecher verfügt und diese auch für die Verwendung im Browser freigegeben sind. Um Rückkopplungen zu vermeiden empfehlen wir die Verwendung eines Kopfhörers.

Um die Anzahl der Teilnehmer einschätzen zu können bitten wir um frühzeitige Anmeldung per E-Mail unter mitgliederversammlung@lag-online.de oder per Telefon oder Post bei der Geschäftsstelle.

Datenverarbeitung

Die Anmeldeinformationen werden von uns lediglich zum Zweck der Durchführung der Mitgliederversammlung verwendet und im Anschluss an die Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen gelöscht. Während der Mitgliederversammlung wird eine Teilnehmerliste erstellt.

Die eingesetzte Videokonferenz-Software wird von der Databay AG zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der Video- und Audioströme erfolgt verschlüsselt. Der verwendete Server hat seinen Standort in Deutschland.